Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Akceptum AG

Vom 15.03.2024

1. Umfang der Anwendung

1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Folgenden als “AGB” bezeichnet, sind für sämtliche Waren und Dienstleistungen maßgeblich, die von der Akceptum AG, Hauptsitz – Baarerstrasse 25, 6300 Zug, CHE-396.274.994, contact@akceptum.ch, Tel. 0444990108, fortan ebenfalls als “Akceptum AG” bezeichnet, bereitgestellt werden. Sie definieren das Verhältnis zwischen der Akceptum AG und ihren Kunden, welche entweder juristische Personen oder natürliche Personen, die im Namen einer juristischen Person handeln, sein können. Durch das Eingehen eines Vertragsverhältnisses stimmt der Kunde diesen Bedingungen vollständig und unverändert zu. Änderungen oder Aufhebungen dieser AGB erfordern eine schriftliche Vereinbarung, die ausschließlich durch direkte Kommunikation zwischen der Akceptum AG und dem Kunden erfolgen kann. Die Akceptum AG ist berechtigt, die AGB jederzeit zu modifizieren. Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Version der AGB, die auf der Webseite der Akceptum AG unter www.akceptum.ch in deutscher Sprache zugänglich ist, ist bindend.

2. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Akceptum AG agiert als Lieferant und Händler von Produkten unterschiedlicher Kategorien. Das Sortiment umfasst, ist jedoch nicht limitiert auf, Bau- und Installationsmaterialien, Industriegüter, chemische Produkte für den Hausgebrauch oder professionelle Bau- und Installationsdienste, sowie weitere verbundene Aktivitäten. Diese beinhalten unter anderem Logistik- und Transportdienstleistungen, Lagerhaltung, eine Plattform für das Veröffentlichen von Kundenanfragen und -angeboten, und weitere Services, die für Verkauf und Lieferung von Akceptum AG sind genutzt, implementiert und publiziert.

2. Der Verkauf dieser Waren und Dienstleistungen kann über diverse Kanäle erfolgen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Verkaufsstelle, die eigene Website, Partnerseiten der Akcepum AG, das Website-Kommunikations- und Formularwesen der Akceptum AG, Unterstützung durch oder für Akcepum AG, deren mobile Applikationen und das Kundenportal.

3. Ohne explizite schriftliche Genehmigung der Akceptum AG ist es untersagt, Angebote, Muster, Formulare, Vorschläge oder sonstige bereitgestellte Funktionen der Akceptum AG oder zugehöriger Webseiten zu kopieren, zu duplizieren oder wiederzuverwenden.

3. Zustandekommen des Vertrages

1. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Akceptum AG dem Kunden den Auftrag schriftlich bestätigt.

4. Allgemeine rechtliche Vereinbarungen

1. Soweit nicht gesetzliche Bestimmungen Vorrang haben, gilt die folgende Rangfolge der vertraglichen Grundlagen:

a) Der individuelle Vertrag zwischen Akceptum AG und ihrem Kunden

b) Die individuelle Konditionenvereinbarung zwischen Akceptum AG und ihrem Kunden

c) Die vorliegenden AGB

d) SIA Normen (soweit anwendbar)

e) Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts

5. Kataloge, Listen, Angebote auf http://www.akceptum.ch

1. Die über die Vertriebskanäle oder Kataloge, Prospekte, Anzeigen und Warenlisten auf http://www.akceptum.ch angegebenen Preise sind unverbindliche Richtpreise in CHF.

2. Die Bestätigung des Preises an den Kunden erfolgt schriftlich durch Akceptum AG.

3. Die Preise verstehen sich ab Lager der Verkaufsstelle oder des Lagers Akceptum AG oder bei Direktlieferung durch einen Lieferanten ab Lager des Lieferanten.

4.  Änderungen von bestätigten Aufträgen.

Wünscht der Besteller eine inhaltliche Änderung eines bestätigten Auftrages, so hat er die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.

5. Akceptum AG akzeptiert keine Vertragsstrafen in irgendeiner Form.

6. Akceptum AG akzeptiert keine Zahlung für eine Bestellung per elektronischer Zahlungsmethode. Für alle Bestellungen gilt als Zahlungsmethode die Überweisung auf ein Bankkonto auf der Grundlage einer ausgestellten Rechnung, eines Rechnungsbelegs oder eines Buchungsbelegs.

7. Der Kunde kann ein Angebot schriftlich anfordern, indem er – ein Formular auf der Website Akceptum AG abschickt, eine Anfrage per E-Mail schickt. Mit dem Absenden der Anfrage bestätigt der Kunde die Verwendung der in der Anfrage und/oder dem Formular enthaltenen Daten durch Akceptum AG im Rahmen der zur Erstellung eines Angebots für den Auftraggeber erforderlichen Tätigkeiten.

8. Akceptum AG ist berechtigt, auf Anfrage des Kunde (durch Absenden eines Formulars auf der Website Akceptum AG und/oder einer Anfrage per E-Mail) die Anfrage des Kunde auf der Website Akceptum AG zu veröffentlichen. In diesem Fall sind die Lieferanten/Hersteller Akceptum AG berechtigt, direkt auf die veröffentlichte Anfrage zu antworten.

9. Die gesamte Kommunikation zwischen dem Kunden und dem Lieferanten/Hersteller ist datenschutzrechtlich geschützt und wird nur in Absprache mit Akceptum AG veröffentlicht. Jegliche Kommunikation zwischen dem Besteller und dem Lieferanten/Hersteller ist nur über von Akceptum AG für diese Tätigkeiten registrierte juristische Personen möglich, die einen entsprechenden Antrag für diese Tätigkeiten durch Zusendung eines Formulars an Akceptum AG oder per E-Mail gestellt haben. Akceptum AG ist berechtigt, Anfragen, Angebote und Antworten auf der Website Akceptum AG unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu veröffentlichen, nicht zu veröffentlichen, zu bearbeiten oder zu löschen.

6. Übertragung des Eigentums an Waren

1. Bis die Rechnung vollständig beglichen ist, bleibt die übergebene Ware im Besitz der Akceptum AG. Der Kunde verpflichtet sich, bei allen erforderlichen Schritten zum Schutz des Besitzes der Akceptum AG mitzuwirken. Dies schließt insbesondere die Berechtigung für die Akceptum AG ein, nach Vertragsabschluss die Registrierung des Vorbehaltsrechts in öffentlichen Registern gemäß den rechtlichen Bestimmungen auf Kosten des Kunden eigenständig durchzuführen und alle dazugehörigen Formalitäten zu erledigen.

7. Rücktrittsbedingungen

1. Umstände wie Zahlungsrückstände, finanzielle Schwierigkeiten, Einstellung der Zahlungen, Insolvenz, Tod oder das Einleiten bedeutender Vollstreckungsmaßnahmen sowie das Führen großer Rechtsstreitigkeiten etc. geben der Akceptum AG das Recht, ohne Entschädigung unverzüglich vom Vertrag zurückzutreten. Jegliche Forderungen an den Kunden seitens der Akceptum AG werden damit sofort zahlbar.

8. Umtausch und Warenrücknahme
1. Ein Austausch oder die Rückgabe von Produkten ist ausschließlich mit Zustimmung Akceptum AG möglich. Produkte, die speziell angefertigt wurden, die nicht zum Standardlagerbestand Akceptum AG gehören oder direkt ab Werk geliefert wurden, sowie Artikel, die vor mehr als einem Monat ausgeliefert wurden, sind von der Rücknahme ausgeschlossen. Weiterhin sind gebrauchte oder beschädigte Artikel und Produkte mit geöffneter Verpackung von Umtausch und Rücknahme ausgenommen. Ebenso werden Produkte, deren unverbindlicher Richtwert pro Stück oder pro vollständiger, unangebrochener Verpackungseinheit unter CHF 30.00 (exkl. MwSt) liegt, nicht zurückgenommen. Rücksendungen werden nur akzeptiert, wenn die Ware in makellosem Zustand ist; es erfolgt eine Gutschrift unter Einbehaltung einer Mindestgebühr von 20% des Rechnungspreises. Die Kosten für Transport und Verpackung der Rücksendung sind generell vom Kunden zu tragen.

9. Lieferfristen

1. Akceptum AG bemüht sich nach Kräften, die zugesagten Lieferzeiten zu wahren. Diese Fristen sind allerdings als Richtwerte zu verstehen und nicht bindend. Sollten diese Fristen nicht eingehalten werden, resultiert daraus für den Kunden weder ein Anspruch auf Vertragsrücktritt noch auf Entschädigung durch Akceptum AG. Die festgelegten Lieferzeiten beginnen mit dem Vertragsabschluss zu laufen, jedoch nicht bevor alle vom Kunden bereitgestellten notwendigen Informationen eingegangen sind. Bei einer auf Abruf vereinbarten Lieferung ist der Kunde dazu verpflichtet, die Waren innerhalb des festgelegten Zeitraums abzurufen. Sollte kein spezifischer Zeitpunkt vereinbart worden sein, hat der Abruf spätestens sechs Monate nach Vertragsunterzeichnung zu erfolgen. Nach Verstreichen dieser Frist kann Akceptum AG die umgehende Vertragserfüllung fordern. Treten vor dem Abruf einer Lieferung oder Teillieferung Preiserhöhungen durch die Zulieferer Akceptum AG ein, so werden diese Erhöhungen auf die noch ausstehenden Lieferungen oder Teillieferungen umgelegt.

10. Transport und Entladung

1. Akceptum AG übernimmt selbst oder durch ein beauftragtes Speditionsunternehmen die Lieferung der Waren an die vom Kunden in der Offerte, der Auftragsbestätigung oder anderweitig spezifizierte Adresse, einschließlich bis zur Grenze oder zur Talstation, vorausgesetzt, der Entladeplatz ist für die Fahrzeuge Akceptum AG problemlos zugänglich. Die Ware wird beim Entladen neben dem Transportfahrzeug am Boden abgesetzt. Der Empfänger ist verpflichtet, bei der Entladung der Ware Unterstützung zu leisten. Falls die Lieferung angekündigt wurde, aber der Kunde oder eine von ihm beauftragte Person zum Zeitpunkt der Lieferung nicht vor Ort ist, wird die Ware mit dem Entladen als ordnungsgemäß übergeben betrachtet. Eventuelle Transportschäden müssen vom Kunden umgehend und schriftlich an Akceptum AG gemeldet werden.

2. Mit der Übergabe der Ware an den Kunden ab dem Verkaufsort oder Lager Akceptum AG wechseln sowohl der Nutzen als auch das Risiko auf den Käufer, auch im Falle einer frachtfreien Lieferung oder bei einer ähnlichen Vereinbarung. Davon ausgenommen sind Zustellungen, die entweder direkt durch Akceptum AG oder in ihrem Auftrag durch einen Zulieferer ausgeführt werden; in diesen Fällen übergehen Nutzen und Risiko mit dem Entladen der Ware auf den Kunden.

11. Zahlungskonditionen

1. Sobald die vereinbarte Zahlungsfrist überschritten wird, befindet sich der Kunde automatisch in Zahlungsverzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Die Akceptum AG hat das Recht, Mahngebühren sowie Verzugszinsen in Höhe von 5% jährlich zu erheben. Insbesondere bei Aufträgen für Einzelanfertigungen, Sonderproduktionen oder Maßanfertigungen ist die Akceptum AG ermächtigt, Barzahlung, eine Anzahlung, Sicherheiten, Vorauszahlungen oder die Begleichung der Rechnung vor Fälligkeit zu fordern. Kunden, die ihr Kreditlimit erreicht haben oder deren Zahlungen mehr als einen Monat überfällig sind, können für zukünftige Lieferungen auf Kredit ohne vorherige Ankündigung sofort gesperrt werden. Falls sich der Kunde im Verzug befindet, kann die Akceptum AG weitere Lieferungen einstellen, bis der ausstehende Betrag beglichen ist. Sollte die Begleichung ausbleiben, steht es der Akceptum AG frei, vom Vertrag zurückzutreten. Des Weiteren behält sich die Akceptum AG das Recht vor, im Falle von Zahlungsverzögerungen die verkaufte Ware zurückzufordern. Jede Zahlungsaufforderung oder Kontoauszug, die/der der Kunde per Einschreiben erhält und nicht innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt widerspricht, gilt als angenommen und anerkannt gemäß Art. 82 des Schweizerischen Schuldbetreibung- und Konkursgesetzes. Abzüge ohne vorherige Gutschrift sind unzulässig. Bei unrechtmäßigen Skontoabzügen wird automatisch nachbelastet. Ein vereinbarter Skonto darf nur nach Abzug von Gutschriften angewandt werden.

12. Anwendbares Recht

1. Die Rechtsbeziehung zwischen Akceptum AG und dem Kunden untersteht ausschließlich des materiellen schweizerischen Rechts unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980.

13. Gerichtsstand

1. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Rechtsbeziehung zwischen Akceptum AG und dem Kunden sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der Akceptum AG ausschließlich zuständig.

14. Sprache der AGBs

1. Version der AGB auf Deutsch ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende und auf der Unternehmenswebsite http://www.akceptum.ch publizierte Version der AGB auf Deutsch.

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