Vom 15.03.2024
Inhalt:
Teil A – Lieferung von Waren
Teil B – Abonnent
TEIL A:
1. Umfang der Anwendung
1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Folgenden als “AGB” bezeichnet, sind für sämtliche Waren und Dienstleistungen maßgeblich, die von der Akceptum AG, Hauptsitz – Sihlbruggstrasse 105 6340 Baar, CHE-396.274.994, support@akceptum.ch, Tel. 0444990108, fortan ebenfalls als “Akceptum AG” bezeichnet, bereitgestellt werden. Sie definieren das Verhältnis zwischen der Akceptum AG und ihren Kunden, welche entweder juristische Personen oder natürliche Personen, die im Namen einer juristischen Person handeln, sein können. Durch das Eingehen eines Vertragsverhältnisses stimmt der Kunde diesen Bedingungen vollständig und unverändert zu. Änderungen oder Aufhebungen dieser AGB erfordern eine schriftliche Vereinbarung, die ausschließlich durch direkte Kommunikation zwischen der Akceptum AG und dem Kunden erfolgen kann. Die Akceptum AG ist berechtigt, die AGB jederzeit zu modifizieren. Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Version der AGB, die auf der Webseite der Akceptum AG unter www.akceptum.ch in deutscher Sprache zugänglich ist, ist bindend.
2. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Akceptum AG agiert als Lieferant und Händler von Produkten unterschiedlicher Kategorien. Das Sortiment umfasst, ist jedoch nicht limitiert auf, Bau- und Installationsmaterialien, Industriegüter, chemische Produkte für den Hausgebrauch oder professionelle Bau- und Installationsdienste, sowie weitere verbundene Aktivitäten. Diese beinhalten unter anderem Logistik- und Transportdienstleistungen, Lagerhaltung, eine Plattform für das Veröffentlichen von Kundenanfragen und -angeboten, und weitere Services, die für Verkauf und Lieferung von Akceptum AG sind genutzt, implementiert und publiziert.
2. Der Verkauf dieser Waren und Dienstleistungen kann über diverse Kanäle erfolgen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Verkaufsstelle, die eigene Website, Partnerseiten der Akcepum AG, das Website-Kommunikations- und Formularwesen der Akceptum AG, Unterstützung durch oder für Akcepum AG, deren mobile Applikationen und das Kundenportal.
3. Ohne explizite schriftliche Genehmigung der Akceptum AG ist es untersagt, Angebote, Muster, Formulare, Vorschläge oder sonstige bereitgestellte Funktionen der Akceptum AG oder zugehöriger Webseiten zu kopieren, zu duplizieren oder wiederzuverwenden.
3. Zustandekommen des Vertrages
1. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Akceptum AG dem Kunden den Auftrag schriftlich bestätigt.
4. Allgemeine rechtliche Vereinbarungen
1. Soweit nicht gesetzliche Bestimmungen Vorrang haben, gilt die folgende Rangfolge der vertraglichen Grundlagen:
a) Der individuelle Vertrag zwischen Akceptum AG und ihrem Kunden
b) Die individuelle Konditionenvereinbarung zwischen Akceptum AG und ihrem Kunden
c) Die vorliegenden AGB
d) SIA Normen (soweit anwendbar)
e) Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts
5. Kataloge, Listen, Angebote auf http://www.akceptum.ch
1. Die über die Vertriebskanäle oder Kataloge, Prospekte, Anzeigen und Warenlisten auf http://www.akceptum.ch angegebenen Preise sind unverbindliche Richtpreise in CHF.
2. Die Bestätigung des Preises an den Kunden erfolgt schriftlich durch Akceptum AG.
3. Die Preise verstehen sich ab Lager der Verkaufsstelle oder des Lagers Akceptum AG oder bei Direktlieferung durch einen Lieferanten ab Lager des Lieferanten.
4. Änderungen von bestätigten Aufträgen.
Wünscht der Besteller eine inhaltliche Änderung eines bestätigten Auftrages, so hat er die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.
5. Akceptum AG akzeptiert keine Vertragsstrafen in irgendeiner Form.
6. Akceptum AG akzeptiert keine Zahlung für eine Bestellung per elektronischer Zahlungsmethode. Für alle Bestellungen gilt als Zahlungsmethode die Überweisung auf ein Bankkonto auf der Grundlage einer ausgestellten Rechnung, eines Rechnungsbelegs oder eines Buchungsbelegs.
7. Der Kunde kann ein Angebot schriftlich anfordern, indem er – ein Formular auf der Website Akceptum AG abschickt, eine Anfrage per E-Mail schickt. Mit dem Absenden der Anfrage bestätigt der Kunde die Verwendung der in der Anfrage und/oder dem Formular enthaltenen Daten durch Akceptum AG im Rahmen der zur Erstellung eines Angebots für den Auftraggeber erforderlichen Tätigkeiten.
8. Akceptum AG ist berechtigt, auf Anfrage des Kunde (durch Absenden eines Formulars auf der Website Akceptum AG und/oder einer Anfrage per E-Mail) die Anfrage des Kunde auf der Website Akceptum AG zu veröffentlichen. In diesem Fall sind die Lieferanten/Hersteller Akceptum AG berechtigt, direkt auf die veröffentlichte Anfrage zu antworten.
9. Die gesamte Kommunikation zwischen dem Kunden und dem Lieferanten/Hersteller ist datenschutzrechtlich geschützt und wird nur in Absprache mit Akceptum AG veröffentlicht. Jegliche Kommunikation zwischen dem Besteller und dem Lieferanten/Hersteller ist nur über von Akceptum AG für diese Tätigkeiten registrierte juristische Personen möglich, die einen entsprechenden Antrag für diese Tätigkeiten durch Zusendung eines Formulars an Akceptum AG oder per E-Mail gestellt haben. Akceptum AG ist berechtigt, Anfragen, Angebote und Antworten auf der Website Akceptum AG unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu veröffentlichen, nicht zu veröffentlichen, zu bearbeiten oder zu löschen.
6. Übertragung des Eigentums an Waren
1. Bis die Rechnung vollständig beglichen ist, bleibt die übergebene Ware im Besitz der Akceptum AG. Der Kunde verpflichtet sich, bei allen erforderlichen Schritten zum Schutz des Besitzes der Akceptum AG mitzuwirken. Dies schließt insbesondere die Berechtigung für die Akceptum AG ein, nach Vertragsabschluss die Registrierung des Vorbehaltsrechts in öffentlichen Registern gemäß den rechtlichen Bestimmungen auf Kosten des Kunden eigenständig durchzuführen und alle dazugehörigen Formalitäten zu erledigen.
7. Rücktrittsbedingungen
1. Umstände wie Zahlungsrückstände, finanzielle Schwierigkeiten, Einstellung der Zahlungen, Insolvenz, Tod oder das Einleiten bedeutender Vollstreckungsmaßnahmen sowie das Führen großer Rechtsstreitigkeiten etc. geben der Akceptum AG das Recht, ohne Entschädigung unverzüglich vom Vertrag zurückzutreten. Jegliche Forderungen an den Kunden seitens der Akceptum AG werden damit sofort zahlbar.
8. Umtausch und Warenrücknahme
1. Ein Austausch oder die Rückgabe von Produkten ist ausschließlich mit Zustimmung Akceptum AG möglich. Produkte, die speziell angefertigt wurden, die nicht zum Standardlagerbestand Akceptum AG gehören oder direkt ab Werk geliefert wurden, sowie Artikel, die vor mehr als einem Monat ausgeliefert wurden, sind von der Rücknahme ausgeschlossen. Weiterhin sind gebrauchte oder beschädigte Artikel und Produkte mit geöffneter Verpackung von Umtausch und Rücknahme ausgenommen. Ebenso werden Produkte, deren unverbindlicher Richtwert pro Stück oder pro vollständiger, unangebrochener Verpackungseinheit unter CHF 30.00 (exkl. MwSt) liegt, nicht zurückgenommen. Rücksendungen werden nur akzeptiert, wenn die Ware in makellosem Zustand ist; es erfolgt eine Gutschrift unter Einbehaltung einer Mindestgebühr von 20% des Rechnungspreises. Die Kosten für Transport und Verpackung der Rücksendung sind generell vom Kunden zu tragen.
9. Lieferfristen
1. Akceptum AG bemüht sich nach Kräften, die zugesagten Lieferzeiten zu wahren. Diese Fristen sind allerdings als Richtwerte zu verstehen und nicht bindend. Sollten diese Fristen nicht eingehalten werden, resultiert daraus für den Kunden weder ein Anspruch auf Vertragsrücktritt noch auf Entschädigung durch Akceptum AG. Die festgelegten Lieferzeiten beginnen mit dem Vertragsabschluss zu laufen, jedoch nicht bevor alle vom Kunden bereitgestellten notwendigen Informationen eingegangen sind. Bei einer auf Abruf vereinbarten Lieferung ist der Kunde dazu verpflichtet, die Waren innerhalb des festgelegten Zeitraums abzurufen. Sollte kein spezifischer Zeitpunkt vereinbart worden sein, hat der Abruf spätestens sechs Monate nach Vertragsunterzeichnung zu erfolgen. Nach Verstreichen dieser Frist kann Akceptum AG die umgehende Vertragserfüllung fordern. Treten vor dem Abruf einer Lieferung oder Teillieferung Preiserhöhungen durch die Zulieferer Akceptum AG ein, so werden diese Erhöhungen auf die noch ausstehenden Lieferungen oder Teillieferungen umgelegt.
10. Transport und Entladung
1. Akceptum AG übernimmt selbst oder durch ein beauftragtes Speditionsunternehmen die Lieferung der Waren an die vom Kunden in der Offerte, der Auftragsbestätigung oder anderweitig spezifizierte Adresse, einschließlich bis zur Grenze oder zur Talstation, vorausgesetzt, der Entladeplatz ist für die Fahrzeuge Akceptum AG problemlos zugänglich. Die Ware wird beim Entladen neben dem Transportfahrzeug am Boden abgesetzt. Der Empfänger ist verpflichtet, bei der Entladung der Ware Unterstützung zu leisten. Falls die Lieferung angekündigt wurde, aber der Kunde oder eine von ihm beauftragte Person zum Zeitpunkt der Lieferung nicht vor Ort ist, wird die Ware mit dem Entladen als ordnungsgemäß übergeben betrachtet. Eventuelle Transportschäden müssen vom Kunden umgehend und schriftlich an Akceptum AG gemeldet werden.
2. Mit der Übergabe der Ware an den Kunden ab dem Verkaufsort oder Lager Akceptum AG wechseln sowohl der Nutzen als auch das Risiko auf den Käufer, auch im Falle einer frachtfreien Lieferung oder bei einer ähnlichen Vereinbarung. Davon ausgenommen sind Zustellungen, die entweder direkt durch Akceptum AG oder in ihrem Auftrag durch einen Zulieferer ausgeführt werden; in diesen Fällen übergehen Nutzen und Risiko mit dem Entladen der Ware auf den Kunden.
11. Zahlungskonditionen
1. Sobald die vereinbarte Zahlungsfrist überschritten wird, befindet sich der Kunde automatisch in Zahlungsverzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Die Akceptum AG hat das Recht, Mahngebühren sowie Verzugszinsen in Höhe von 5% jährlich zu erheben. Insbesondere bei Aufträgen für Einzelanfertigungen, Sonderproduktionen oder Maßanfertigungen ist die Akceptum AG ermächtigt, Barzahlung, eine Anzahlung, Sicherheiten, Vorauszahlungen oder die Begleichung der Rechnung vor Fälligkeit zu fordern. Kunden, die ihr Kreditlimit erreicht haben oder deren Zahlungen mehr als einen Monat überfällig sind, können für zukünftige Lieferungen auf Kredit ohne vorherige Ankündigung sofort gesperrt werden. Falls sich der Kunde im Verzug befindet, kann die Akceptum AG weitere Lieferungen einstellen, bis der ausstehende Betrag beglichen ist. Sollte die Begleichung ausbleiben, steht es der Akceptum AG frei, vom Vertrag zurückzutreten. Des Weiteren behält sich die Akceptum AG das Recht vor, im Falle von Zahlungsverzögerungen die verkaufte Ware zurückzufordern. Jede Zahlungsaufforderung oder Kontoauszug, die/der der Kunde per Einschreiben erhält und nicht innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt widerspricht, gilt als angenommen und anerkannt gemäß Art. 82 des Schweizerischen Schuldbetreibung- und Konkursgesetzes. Abzüge ohne vorherige Gutschrift sind unzulässig. Bei unrechtmäßigen Skontoabzügen wird automatisch nachbelastet. Ein vereinbarter Skonto darf nur nach Abzug von Gutschriften angewandt werden.
12. Anwendbares Recht
1. Die Rechtsbeziehung zwischen Akceptum AG und dem Kunden untersteht ausschließlich des materiellen schweizerischen Rechts unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980.
13. Gerichtsstand
1. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Rechtsbeziehung zwischen Akceptum AG und dem Kunden sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der Akceptum AG ausschließlich zuständig.
14. Sprache der AGBs
1. Version der AGB auf Deutsch ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende und auf der Unternehmenswebsite http://www.akceptum.ch publizierte Version der AGB auf Deutsch.
TEIL B:
Version von 03.09.2024
1 Gegenstand und Geltungsbereich dieser AGB
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Abonnementsdienst DealStock (kurz „DealStock“) enthalten die Bedingungen für die Nutzung der Online-Plattform http://www.akceptum.ch, die von der Akceptum AG, Sihlbruggstrasse 105 6340 Baar, Telefon: +41 44 4990108, E-Mail: contact@akceptum.ch (Firmennummer CHE-396.274.994) betrieben wird.
1.2 Die Online Platform und Abonnentdiesnt DielStock bietet Anbietern und Nachfragern von Bauleistungen, Baumaterialien, Bauvorräten usw. ein Informationsportal, das die effiziente Abwicklung von
– Bauaufträge;
– Bauprojekten
– kommerzielle Angebote;
– die Präsentation von Angeboten aus der Bau- und Immobilienbranche;
– und weitere Dienstleistungen
1.3 Diese AGB gelten für alle Kunden des DealStock-Abonnementdienstes (weiter – Kunden). Für Neukunden gelten sie ab dem Zeitpunkt der ersten Zahlung.
2. Leistungen von Akceptum AG in Rahmen des Abonnements „Dealstock“
2.1 Akceptum AG kann über ihre Abonnentdienst DealStock insbesondere folgende Dienstleistungen anbieten:
(a) Bearbeitung von Angeboten für Bauaufträge, Bauprojekte;
(b) Zugang zur Möglichkeit der Veröffentlichung von Angeboten auf der Website, die Eigentum der Akceptum AG ist;
(c) Bereitstellung von Informationen und Links zu Inhalten aus der Baubranche; Erteilung von Auskünften auf Anfrage über die Einzelheiten eines relevanten Projekts oder Angebots, das auf der Website der Akceptum AG veröffentlicht ist;
(d) Gewährung des Zugangs zu Schulungskursen;
(e) Sonstige Dienstleistungen.
3.1 Gruppen von Kunden
3.1.1 Akceptum AG stellt das Abonnement DealStock grundsätzlich allen interessierten Kreisen der Bauwirtschaft („Kunden“) zur Verfügung, wobei im Wesentlichen drei Kundengruppen unterschieden werden, nämlich Auftraggeber (Besteller, Käufer, Auftraggeber; z.B. Bauherren, Architekten, Planer, Generalunternehmer, Ingenieure, Liegenschaftsverwaltungen, usw.), Auftragnehmer (ausführende Unternehmen, Handwerksbetriebe) sowie Lieferanten (Anbieter von Baumaterialien). Fallweise kann Akceptum AG die das Abonnement DealStock auch weiteren Kunden oder Kundengruppen zur Verfügung stellen.
3.2 Zulassung/Freischaltung
3.2.1 Ein Anspruch auf Zulassung zur Service besteht nicht, d.h. Abonnement DealStock ist berechtigt, einen Interessenten ohne Angabe von Gründen nicht zuzulassen.
3.2.2 Voraussetzung für den Zugang zum Abonnementdienst ist, dass der Kunde die geltenden AGB akzeptiert und die Zahlung leistet. Diese AGBs gelten auch für Kunden während der Testphase. Die Akceptum AG kann die Unterzeichnung einer zusätzlichen Vereinbarung zu diesen AGB verlangen.
3.2.3 Sobald die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, schaltet die Akceptum AG den Zugang des Kunden zum Dealstock-Abo-Service frei. Bei der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen des DealStock Abo-Dienstes sind alle von Akceptum AG im Rahmen des DealStock-Dienstes zur Verfügung gestellten Daten vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Akceptum AG haftet nicht für den Missbrauch dieser Zugangsdaten durch Dritte.
3.2.4 Indem er Kunde der Akceptum AG im Rahmen des Abonnementdienstes – DealStock Service Abonnement – ist, erteilt der Kunde der Akceptum AG die Erlaubnis, von Akceptum
AG auf dem Kommunikationsweg (Telefon, Post, E-Mail inkl. Newsletter) Angebote, Branchennachrichten, Informationen über Bestellungen auf der Plattform und anderes zu erhalten. Akceptum AG entscheidet selbständig über den Inhalt, die Regelmässigkeit und die Einstellung der Zusendung von Informationen und Angeboten an den abonnierenden Kunden.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Die in diesen AGB vereinbarten Preise, nämlich:
DealStock Abonnement -Service – Jahresgebühr von CHF 599.88 netto mit der Option auf monatliche Zahlungen von CHF 49.99 netto,
gelten für den DealStock-Abonnementdienst. Die Akceptum AG ist jedoch berechtigt, die vertraglich vereinbarten Preise gemäss den aktuellen AGB-Bedingungen zu ändern. Die Vergütung des Kunden für die Nutzung der DealStock-Abonnementplattform ist im Voraus für den Abonnementmonat zu entrichten.
Alle Zahlungen erfolgen über das Stripe-System unseres Partners. Alle Nutzungsbedingungen für einen Verbraucher können Sie hier finden:https://stripe.com/en-ch/legal/consumer
4.2 Sofern im Vertrag keine Preisvereinbarung getroffen wurde, gelten die in den aktuellen AGB aufgeführten Preise. Das Gleiche gilt, wenn der Vertrag ohne weitere Vereinbarung über die ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit hinaus fortgesetzt wird. Die Akceptum AG ist jederzeit berechtigt, den Leistungsumfang und die Bedingungen bzw. Preise zu ändern. Die aktuellen Bedingungen sind auf der Plattform veröffentlicht.
4.3 Rechnungsbeträge sind je nach gewählter Zahlungsart sofort oder innerhalb von 3 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar, sofern nicht in einer Zusatzvereinbarung mit dem einzelnen Kunden eine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde. Ohne begründeten Einspruch des Kunden gilt die Rechnung mit Ablauf der Zahlungsfrist als akzeptiert und anerkannt.
4.4 Nach Ablauf des Fälligkeitsdatums gerät der Kunde automatisch und ohne weitere Mahnung in Verzug und muss Verzugszinsen in Höhe von 6 % pro Jahr zahlen. Die Akceptum AG ist berechtigt, bei Zahlungsverzug ein externes Inkassobüro zu beauftragen und diesem alle für den Einzug erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Der Besteller hat die üblichen Gebühren des von der Akceptum AG beauftragten Inkassobüros sowie allfällige weitere Inkassokosten zu bezahlen.
5. Nutzung der Plattform
5.1 Rechtsverhältnis zwischen der Ackeptum AG und dem Kunden
5.1.1 Die Akceptum AG ist Inhaberin und Betreiberin der Online-Plattform und Erbringerin der in Ziffer 2 genannten Leistungen. Das Vertragsverhältnis zwischen der Akceptum AG und dem Kunden richtet sich ausschließlich nach den zwischen der Akceptum AG und dem Kunden geschlossenen Verträgen, wobei im Falle eines Konflikts folgende Rangfolge gilt
1. der Vertrag zwischen Akceptum AG und dem Kunden, sofern vorhanden.
2. diese AGB der Akceptum AG.
5.1.2 Die Akcpetum AG ist nicht als Vermittler oder in einer anderen repräsentativen oder beratenden Funktion für Kunden tätig.
5.2 Rechtliche Beziehungen zwischen den Kunden
5.2.1 Der Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages über die Erbringung von Dienstleistungen oder Produkten (Werkvertrag, Werklieferungsvertrag, Kaufvertrag, Bestellung usw.), die über die Online-Plattform DealStock und auf der Website http://www.akceptum.ch beworben oder angeboten werden, liegt in der alleinigen Verantwortung der Kunden selbst. Sie schliessen die jeweiligen Verträge untereinander in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ab, an denen die Akceptum AG in keiner Weise beteiligt ist. Die Akceptum AG erbringt keine Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Abwicklung der über ihre Plattformen abgeschlossenen Verträge und/oder der Geltendmachung von Ansprüchen aus diesen Verträgen. Die Abwicklung von Ansprüchen zwischen Kunden, die aus einem über die Online-Plattform der Akceptum AG abgeschlossenen Vertrag resultieren, obliegt ausschliesslich den Kunden selbst.
5.3 Aufträge
5.3.1 Mit dem Einstellen von Informationen auf der Plattform gibt der Kunde, der ein Abonnement abgeschlossen hat, in eigener Verantwortung und in eigenem Namen sein verbindliches Interesse kund, von Dritten (Bieter, Lieferanten) Offerten für seine Bauauftrag innerhalb der von ihm festgelegten Ausschreibungszeit zu erhalten. Auftraggeber wie Auftragnehmer bzw. Lieferanten treten dabei über die Internetplattform in ein direktes Austauschverhältnis. Akceptum AG ist lediglich verpflichtet, für die Bereitstellung und allfällige Weiterleitung von Informationen über die Internetplattform zu sorgen. Der Kunde ist berechtigt, diese Anwendung bestimmungs gemäss für den Austausch von Willenserklärungen zu nutzen.
5.3.2 Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass die massgeblichen Informationen und Daten in sicherer Form über das Internet und per E-Mail transportiert werden. Akceptum AG bietet dem Kunden dafür eine Verschlüsselung der Transaktionen und der Kommunikation an. Anderweitige oder weitergehende Verpflichtungen bestehen seitens Akceptum AG nicht.
6. Vertraulichkeit, Datenschutz, Sicherheit
6.1 Vertraulichkeit
6.1.1 Der Besteller und Akceptum AG verpflichten sich gegenseitig sowie ihre Mitarbeiter, Subunternehmer, Unterauftragnehmer oder Erfüllungsgehilfen, alle nicht allgemein bekannten Unterlagen und Informationen, die sich auf die geschäftliche Sphäre der anderen Vertragspartei beziehen und ihnen im Zusammenhang mit der Nutzung der Online-Plattform zugänglich werden, vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt vor Vertragsschluss und auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, sofern ein berechtigtes Interesse daran besteht. Vorbehalten bleiben die gesetzlichen Aufklärungs- und Informationspflichten.6.2 Datenschutz
6.2.1 Die Datenverarbeitung für die Plattform http://www.akceptum.ch in Rahmen des Abonnements findet in der Schweiz statt und unterliegt den Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung. Unter Vorbehalt der nachfolgenden Bestimmungen gilt im Übrigen die Datenschutzerklärung auf der Plattform http://www.akceptum.ch
6.2.2 Alle auf der Internetplattform anfallenden Daten werden von Akceptum AG für das Erbringen der vereinbarten Leistungen verwendet. Zudem darf Akceptum AG die auf der Internetplattform anfallenden Daten mittels geeigneter Mittel aufzeichnen und auswerten (z.B. Google Analytics).
6.2.3 Die erhobenen Daten können von der Akceptum AG im Rahmen der Abo-Service-Funktion von DelaStock an Dritte weitergegeben und auch für nutzerspezifische Werbezwecke verwendet werden. Ausschreibungsdaten, teilnehmende Bieter und solche Bieter, die den Zuschlag für die Art der Leistung erhalten haben, können auch interessierten Lieferanten zur Verfügung gestellt werden. Eine andere oder weitergehende Nutzung darf nicht erfolgen. Abgesehen von den in diesen AGB vorgesehenen Ausnahmen wird die Akceptum AG keine Daten an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder durch behördliche oder gerichtliche Entscheidung angeordnet.
6.2.4 Akceptum AG ist berechtigt, Bilder und Visualisierungen von Bauprojekten und Gebäuden sowie Angaben zu an einem Bauprojekt beteiligten Bauherren und Unternehmen zu Referenzzwecken (Website, Mailing) zu verwenden.
6.2.5 Der Kunde hat das jederzeitige Recht, seine auf der Internetplattform gespeicherten Daten einzusehen. Er kann seine Kundendaten jederzeit überprüfen, berichtigen oder löschen lassen.
6.3 Datensicherheit
6.3.1 Akceptum AG garantiert die Verschlüsselung der über das Internet transportierten Kundendaten in einer üblichen, dem Stand der Technik entsprechenden Form. Die Speicherung der Kundendaten erfolgt auf den Systemen von Akceptum AG und wird täglich durchgeführt.
7. Nutzerspezifische Werbung
7.1 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass auf der Internetplattform von Akceptum AG die Möglichkeit einer nutzerspezifischen, nach fachlichen, regionalen oder sonstigen Gesichtspunkten ausgewählten Werbung möglich und vorgesehen ist. Diese Werbung erlaubt es, den Kunden mit entsprechenden Angeboten auf der Plattform direkt und individuell zu bewerben.
8. Gewährleistung und Haftung von Akceptum AG
8.1 Gewährleistung von Akceptum AG
8.1.1 Rechtsgewährleistung: Akceptum AG verpflichtet sich, bei der Erbringung ihrer Leistungen keine gewerblichen Schutzrechte Dritter zu verletzen (Patente, Marken, Designs etc.).
8.1.2 Verfügbarkeit der Plattform: Akceptum AG ist bestrebt, dem Kunden die Internetplattform möglichst rund um die Uhr zur Verfügung zu stellen, jedoch kann dafür aus technischen Gründen (Wartungs- und Servicearbeiten durch Akceptum AG selbst oder ihrer Access- oder Hosting-Provider) sowie aufgrund von Nicht- oder Schlechterfüllung seitens Dritter (Kommunikationsanbieter, Carrier etc.), auf die Akceptum AG keinen Einfluss hat, keine Gewährleistung übernommen werden. Der Kunde akzeptiert, dass Akceptum AG keine Gewährleistung für Betriebsausfälle und Betriebsstörungen übernimmt.
8.2 Haftung von Akceptum AG
8.2. Ausgeschlossen ist im Rahmen des gesetzlich Möglichen die Haftung von Akceptum AG sowie ihrer Hilfspersonen für Schäden aus der Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Kunden gegenüber Dritten, für indirekte oder Folgeschäden, wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, nicht rechtzeitige und vollständige Weiterleitung von Kundeninformationen an vorgesehene Informationsempfänger, Ansprüche Dritter sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Datenverlusten und Betriebsunterbrüchen.
8.3 Ausdrückliche Ausnahmen von Gewährleistung und Haftung
8.3.1 Die Informationsinhalte sowie alle Beschreibungen von Leistungen und Produkten werden von den Ausschreibern, Bietern oder Lieferanten (Kunden) verfasst bzw. zur Verfügung gestellt, wofür sie auch allein die volle Verantwortung tragen. Dasselbe gilt für von Kunden gesetzte Links zu irgendwelchen Informationsangeboten. Solche Informationsinhalte, Produktebeschreibungen und Links stehen in der alleinigen Zuständigkeit und Verantwortung des betreffenden Kunden. Akceptum AG ist dafür unter keinem Rechtstitel verantwortlich oder haftbar.
8.3.2 Akceptum AG hat keinen Einfluss auf die von Kunden auf der Internetplattform zugesicherten Leistungen, Produkteeigenschaften, Informationsinhalte, Qualitätsanforderungen etc. Akceptum AG verpflichtet alle Kunden zu wahrheitsgemässen Informationsinhalten und rechtlich korrektem Verhalten. Akceptum AG ist jedoch nicht verpflichtet, das Einhalten dieser Bestimmungen aktiv zu überprüfen.
8.3.3 Akceptum AG haftet in keiner Weise für die Erfüllung von Verträgen, die Kunden über die Internetplattform abschliessen. Insbesondere haftet Akceptum AG weder für die Fähigkeiten, die Zuverlässigkeit oder die Qualität der Leistungen der Kunden noch für deren Zahlungsbereitschaft oder -fähigkeit.
8.3.4 Weder Akceptum AG noch ihre Hilfspersonen haften in irgendeiner Form für die Verletzung von Rechten Dritter durch Kunden von Akceptum AG.
9. Gewährleistungen und Haftung des Kunden
9.1 Einhaltung von Gesetz und Vertrag
9.1.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Akceptum AG-Plattform in Einklang mit den vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen.
9.1.2 Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, die Internetplattform nicht für andere als die vorgesehenen Zwecke zu nutzen, außerhalb der Funktionalitäten und des Nutzungszwecks der Plattform keine Daten an Dritte weiterzugeben sowie jegliche missbräuchliche Nutzung zu unterlassen.
9.1.3 Der Kunde verpflichtet sich, auf Preisabsprachen sowie auf jegliche Verhaltensweisen, die Preisabsprachen ermöglichen oder fördern können, zu verzichten.
9.2 Keine Verletzung von Rechten Dritter
9.2.1 Der Kunde verpflichtet sich, keine Daten, Bilder oder sonstige Informationen welcher Art und Form auch immer, die nicht dem Kunden gehören oder für die er kein ausreichendes Nutzungsrecht hat („fremde Daten“), auf der Plattform zu speichern, durch Links auf fremde Daten zu verweisen oder sonst in irgendeiner Form im Zusammenhang mit der Nutzung einer Plattform von Akceptum AG von fremden Daten Gebrauch zu machen.
9.2.2 Der Kunde gewährleistet, dass er in keiner Form gewerbliche Schutzrechte (Patente, Marken, Designs etc.), Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt. Insbesondere gewährleistet der Kunde dies für diejenigen Daten, Bilder und sonstigen Informationen, die er zur Beschreibung seines Unternehmens, seiner Ausschreibungen oder seiner Angebote auf der Plattform speichert, und er gewährleistet, dass diese Daten, Bilder und sonstigen Informationen für die Zwecke der Internetplattform und im Rahmen der vorliegenden AGB rechtmäßig verwendet werden dürfen.
9.2.3 Die vorangehenden Gewährleistungen gelten auch für diejenigen Daten, die der Kunde Akceptum AG zu seinem Unternehmen, seinen Ausschreibungen oder seinen Angeboten zur Verfügung stellt oder die Akceptum AG von der Website des Kunden zur Verwendung auf der Internetplattform von Akceptum AG bezieht. Akceptum AG ist nicht verpflichtet, die Rechtmässigkeit dieser Daten zu prüfen, sondern darf davon ausgehen, dass der Kunde über alle notwendigen Rechte an diesen Daten verfügt.
9.3 Keine Verletzung öffentlich-rechtlicher Vorschriften
9.3.1 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche öffentlichrechtlichen Vorschriften einzuhalten, namentlich bezüglich Steuern, Sozialabgaben etc. Der Kunde verpflichtet sich zudem dafür zu sorgen, dass auch seine Subunternehmer, Sub-Subunternehmer etc. sämtliche öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhalten.
9.3.2 Insbesondere verpflichtet sich jeder Bieter und Lieferant für sich sowie für seine allfälligen Subunternehmer, Sub-Subunternehmer etc., dass sämtliche Vorschriften bezüglich Arbeitsbewilligungen, Mindestlöhne, Sozialabgaben (AHV, ALV, IV, BVG etc.), Verbot von Schwarzarbeit eingehalten werden.
9.4 Haftung
9.4.1 Der Kunde haftet gegenüber Akceptum AG für sämtliche direkten und indirekten Schäden, die dieser aus einer Verletzung der Pflichten des Kunden gemäß Ziffer 9.1 bis 9.3 entstehen.
10. Vertragslaufzeit und ordentliche Kündigung
10.1 Massgebend für die Vertragslaufzeit, deren Verlängerung und die Kündigung ist die Regelung im Vertrag zwischen dem Kunden und Akceptum AG. Soweit dieser Vertrag keine abweichende Regelung enthält, gelten die nachfolgenden Ziffern 10.2 und 10.3. Die nachfolgende Ziff. 11 bleibt in jedem Fall vorbehalten.
10.2 Vorbehältlich einer abweichenden Regelung im Vertrag zwischen dem Kunden und Akceptum AG beginnt das Vertragsverhältnis mit der Freischaltung des Kundenaccounts durch Akceptum AG. Vorbehältlich abweichender Regelung im Vertrag beträgt die Vertragslaufzeit 12 Monate.
10.3 Nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit erneuert sich das Vertragsverhältnis jeweils automatisch um eine weitere Vertragslaufzeit gleicher Dauer (Verlängerungsperiode), sofern nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten für Kunden auf das Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Dasselbe gilt bei Ablauf einer Verlängerungsperiode. Die Kündigung hat mittels schriftlicher Mitteilung an den anderen Vertragspartner zu erfolgen.
10.4 Nach Beendigung des Vertrags ist Akceptum AG berechtigt, sämtliche auf der Internetplattform gespeicherten Daten des Kunden ohne weitere Mitteilung zu löschen.
11. Sanktionen bei Vertragsverletzungen des Kunden
11.1 Deaktivierung des Zugangs zur Plattform, Fälligkeit aller Gebühren
11.1.1 Sofern der Kunde mit einer Zahlung in Verzug ist, ist Akceptum AG jederzeit und ohne vorgängige Mahnung oder Mitteilung berechtigt, den Zugang des Kunden zur Plattform zu deaktivieren, bis sämtliche ausstehenden Zahlungen inklusive Verzugszinsen eingegangen sind.
11.1.2 Sofern der Kunde eine fällige Forderung auch nach Zahlungsaufforderung und Ansetzung einer Nachfrist nicht innert dieser Nachfrist bezahlt, ist Akceptum AG zudem berechtigt, sämtliche Nutzungsgebühren für die gesamte ordentliche Vertragslaufzeit (Ziff. 10.1 bzw. 10.2) sofort fällig zu stellen und zusätzlich auch deren Zahlung zu verlangen.
11.1.3 Akceptum AG ist zudem berechtigt, den Zugang des Kunden zur Plattform zu deaktivieren, wenn Verdacht besteht, dass der Kunde gegen eine der Ziffern 9.1 bis 9.3 oder eine sonstige Vertragsbestimmung oder Bestimmungen von AGB verstößt. Der Zugang kann so lange deaktiviert werden, bis der Kunde nachgewiesen hat, dass kein Verstoß vorliegt.
11.1.4 Sofern der Grund für die Deaktivierung dahingefallen ist und diese trotz entsprechender Aufforderung durch den Kunden nicht innert zehn Arbeitstagen aufgehoben wird, verschiebt sich die vereinbarte Nutzungsdauer um den Zeitraum zwischen der Aufforderung des Kunden und der Reaktivierung. Im Übrigen entsteht aus einer Deaktivierung kein wie auch immer gearteter Anspruch des Kunden auf Schadenersatz, Preisreduktion, Preisrückerstattung oder Verlängerung der vereinbarten Nutzungsdauer.
11.2 Ausserordentliche Kündigung
11.2.1 Ergänzend zu Ziff. 11.1 ist Akceptum AG berechtigt, den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung zu kündigen, den Zugang des Kunden zur Plattform zu deaktivieren und sämtliche Leistungen definitiv oder vorübergehend einzustellen:
a) Wenn der Kunde mit einer Zahlung in Rückstand ist und trotz Zahlungsaufforderung mit Ansetzung einer Nachfrist nicht innert dieser Nachfrist zahlt. Dieses Kündigungsrecht verwirkt nicht, auch wenn Akceptum AG davon nach Ablauf der Nachfrist nicht sofort Gebrauch macht.
b) Wenn der Kunde gegen Ziff. 9.1.2, 9.1.3, 9.2 oder 9.3 verstösst.
c) Wenn der Kunde bei der Registrierung falsche Angaben gemacht hat oder später falsche Angaben macht (Ziff. 3.2.3).
d) Wenn der Kunde irgendeine andere Bestimmung des Vertrags oder dieser AGB verletzt und trotz entsprechender Aufforderung durch Akceptum AG die Verletzung nicht unverzüglich einstellt sowie wenn der Kunde mehrfach irgendeine Bestimmung des Vertrags oder dieser AGB verletzt.
e) Wenn der Kunde sich in ehrenrühriger Weise über andere Kunden, Akceptum AG oder unbeteiligte Dritte äussert.
f) Wenn der Kunde eine Beschädigung oder Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Internetplattform verursacht.
g) Wenn der Kunde Geschäfte oder Handlungen auf der Internetplattform vornimmt, die gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstossen oder die in irgendeiner Weise mit kriminellen Handlungen im Zusammenhang stehen;
h) Wenn ein Dritter mit den Zugangsdaten des Kunden irgendeine Handlung gemäss den voranstehenden Buchstaben b) oder d) bis g) vornimmt.
i) Wenn der Kunde die Bilanz hinterlegt oder wenn gegen den Kunden der Konkurs oder ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.
11.2.2 Bei einer ausserordentlichen Kündigung ist Akceptum AG von jeglichen vertraglichen Leistungen entbunden. Sämtliche vom Kunden nicht bezahlten Rechnungen bleiben weiterhin geschuldet. Ausserdem werden sämtliche Nutzungsgebühren bis zu dem Zeitpunkt, auf den eine ordnungsgemässe Beendigung frühestens zulässig wäre (Ziff. 10.1 bzw. 10.2), sofort zur Zahlung fällig. Unter keinen Umständen besteht ein Anspruch auf ganzen oder anteilmässigen Erlass oder auf Rückerstattung bereits bezahlter Rechnungen. Akceptum AG behält sich bei Verletzung des Vertrags oder dieser AGB sowie bei schädigenden oder unerlaubten Handlungen des Kunden zudem die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ausdrücklich vor. Im Übrigen gilt Ziff. 10.4.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Verrechnung
12.1.1 Die Verrechnung irgendwelcher Ansprüche eines Kunden mit Forderungen von Akceptum AG ist ausgeschlossen, sofern die Ansprüche des Kunden nicht rechtskräftig gerichtlich festgesetzt sind.
12.2 Teilnichtigkeit
12.2.1 Sollten sich einzelne Bestimmungen oder Teile dieser AGB Akceptum AG Teil B – DealStock Abonnent Service – oder des Vertrags zwischen Akceptum AG und dem Kunden als nichtig oder ungültig erweisen, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die nichtige oder ungültige Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, so dass der angestrebte Vertragszweck so weit wie möglich erreicht wird.
12.3 Künftige Änderungen der AGB Akceptum AG-Ausschreibungsplattform
12.3.1 Akceptum AG ist jederzeit berechtigt, die vorliegenden AGB zu ändern. Die geänderten AGB gelten vom Kunden als genehmigt, wenn er nicht innert 30 Tagen ab Mitteilung der geänderten AGB deren Annahme schriftlich ablehnt. Wenn der Kunde nach einer entsprechenden Mitteilung die Internetplattform ohne schriftlichen Widerspruch weiterhin nutzt, gelten die geänderten AGB auf jeden Fall als genehmigt.
12.4 Anwendbares Recht
12.4.1 Die Rechtsbeziehung zwischen Akceptum AG und dem Kunden untersteht ausschliesslich des materiellen schweizerischen Rechts unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980.
12.5 Gerichtsstand
12.5.1 Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Rechtsbeziehung zwischen Akceptum AG und dem Kunden sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der Akceptum AG ausschliesslich zuständig.